Zum 30.8.95 erschien Neufassung des EMVG (EMV-Gesetz) im Bundesgesetzblatt. Aufzüge und Fahrtreppen sind Anlagen im Sinne des EMVG. Da Aufzüge nicht im Labor geprüft werden können, soll eine EU-Arbeitsgruppe eine EMV-Produktfamilien-Norm für Aufzüge und Fahrtreppen erstellen, die jedoch noch nicht verabschiedet ist. (Daher ist z. Z. offen, wie nachgewiesen werden kann, daß die Schutzanforderungen des EMVG eingehalten werden.) Danach wird die Aufzugsanlage in 3 Untersysteme gegliedert, das jedes für sich eigene Umgrenzungen hat, an denen EMV-Messungen durchgeführt werden: 1. Triebwerksraum, 2. Fahrkorb, 3. Aufzugsstockwerk.
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Normentwürfe für Störaussendung und Störfestigkeit bei Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
Lift-Report ; 22 , 5 ; 26-32
1996-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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