Ereignisse im Schnittbereich Schiene/Straße. Interessenkonflikt: DB AG Betrieb soll möglichst schnell wieder aufgenommen werden) und Polizei (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung). Es gilt § 142 StGB, besonders die Wartepflicht an Unfallstelle. Unfallbeteiligte der DB AG können Mitarbeiter sein, die mit Steuerung (Fahren/Bremsen) des Zuges/der Rangierabteilung befaßt waren. Aufgaben der Unfallbeteiligten. Warten notwendig zur Beweissicherung und notwendigen Feststellungen (Person, Fahrzeug, Art der Beteiligung - auch Zustand beteiligter Fahrzeuge, Spuren, Beschädigungen, Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge, körperlicher Zustand der Beteiligten). Eigentliche Wartepflicht und Umfang (generelle Wartezeiten lassen sich nicht angeben).


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    Title :

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort


    Subtitle :

    Strafrechtliches Grundwissen


    Contributors:

    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 12 ; 728-731


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German