Ereignisse im Schnittbereich Schiene/Straße. Interessenkonflikt: DB AG Betrieb soll möglichst schnell wieder aufgenommen werden) und Polizei (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung). Es gilt § 142 StGB, besonders die Wartepflicht an Unfallstelle. Unfallbeteiligte der DB AG können Mitarbeiter sein, die mit Steuerung (Fahren/Bremsen) des Zuges/der Rangierabteilung befaßt waren. Aufgaben der Unfallbeteiligten. Warten notwendig zur Beweissicherung und notwendigen Feststellungen (Person, Fahrzeug, Art der Beteiligung - auch Zustand beteiligter Fahrzeuge, Spuren, Beschädigungen, Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge, körperlicher Zustand der Beteiligten). Eigentliche Wartepflicht und Umfang (generelle Wartezeiten lassen sich nicht angeben).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Strafrechtliches Grundwissen
Deine Bahn ; 23 , 12 ; 728-731
1995-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Vernehmung , Schaden , Beweissicherung , Polizei , Bahnübergang , Bahnpolizei , Unfalluntersuchung , Strafrecht , Unfallstelle , DB AG
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch Fahrzeugführer im Schwerlastverkehr
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