Viele Unternehmen und Betriebe ergreifen die Umstrukturierung als Mittel um sich ihres Betriebsrates entledigen zu können, weil dieser Kosten verursacht und nicht immer angenehm ist. Im Beitrag wird anhand von zwei Fallbeispielen erläutert, wie sich eine Umstrukturierung auf das Mandat des Betriebsrates auswirkt. Dabei ist zwischen einem Unternehmen und einem Betrieb zu unterscheiden, d.h. je nachdem, ob sich eine Umstrukturierung auf die Unternehmensebene beschränkt, oder sich auf die Betriebsebene ausdehnt, ist das Übergangsmandat eines Betriebsrats nach § 21a BetrVG unterschiedlich geregelt. Es wird außerdem auf die Trägerschaft sowie auf Inhalt und Dauer des Übergangsmandats eingegangen und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Rahmen des Übergangsmandats geklärt.
Das Übergangsmandat des Betriebsrat
Wann liegt es vor und was ist dabei zu beachten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 7-8 ; 436-441
2009-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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