Um betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern, stehen dem Betriebsrat als Krisenmanager einige Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Beitrag diskutiert werden. Als Maßnahmen kommen der Abbau von Leiharbeit, der Abbau von Arbeitszeitkonten, Zwangsurlaub oder Betriebsferien, unbezahlter Urlaub, die Einführung von Kurzarbeit sowie Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer in Betracht. Weiter werden auch Fragen zur Kurzarbeit für Auszubildende, für Leitende Angestellte, für werdende Eltern, für den Betriebsrat sowie für gekündigte Arbeitnehmer behandelt. Wichtig wären, gerade jetzt in den Zeiten der Krise, Schulungen für Betriebsräte, damit diese sich mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen und Regelungsmöglichkeiten vertraut machen und entsprechend reagieren können.
Betriebsrat als Krisenmanager
Gefragter denn je!
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 3 ; 161-164
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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