Das Zusammenspiel von deutscher Gesetzgebung und Europarecht sowie von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs hat dazu geführt, dass für die richtige steuerliche Behandlung von Fahrzeugen, die teilweise unternehmerisch und teilweise privat genutzt werden, genau darauf zu achten ist, zu welchem Zeitpunkt sie dem unternehmerischen Bereich zugeführt wurden. So ergeben sich bei Zuführung in verschiedenen Zeiträumen zwischen 1999 und 2003 unterschiedliche Ergebnisse für den Vorsteuerabzug und die Behandlung als unentgeltliche Wertabgabe. Der Beitrag schlüsselt die einzelnen Zeiträume auf und gibt auch Beispiele.
Vorsteuerabzug und private Nutzung bei gemischt-genutzten Fahrzeugen
Der Betrieb ; 57 , 34 ; 1803-1805
2004-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Planfeststellung von gemischt genutzten Personenbahnhöfen
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