Seit der Eisenbahnstrukturreform werden die Bahnhöfe der großen Städte von klassischen, ursprünglich ausschließlich der Abfertigung Reisender dienenden Empfangsgebäuden zu modernen Dienstleistungszentren ausgebaut. Die DB AG und ihre Tochtergesellschaften, so auch die für Personenbahnhöfe zuständige DB Station&Service AG, versuchen in verstärktem Maße Bahngelände wirtschaftlich zu nutzen und zu verwerten. Derlei wirtschaftliche Aktivitäten der Bahn berühren nicht nur das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), sondern vielfach städtebauliche Belange der Gemeinden. Auch die jeweiligen Kommunen als Bauplanungs- und Baugenehmigungsbehörde für nicht eisenbahnspezifische Anlagen sind in besonderem Maße mit grundsätzlichen Rechtsfragen bei Planung und Ausbau von gemischt genutzten Personenbahnhöfen befasst. Der Beitrag soll Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis des EBA geben, um für Planer, Architekten und Ingenieure eine Orientierungshilfe zu vermitteln. Betrachtet werden dabei die Hauptbahnhöfe Leipzig, Hannover, Mainz, Berlin Lehrter Bahnhof und München.
Planfeststellung von gemischt genutzten Personenbahnhöfen
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 51 , 10 ; 644-650, 652
2002-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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Planfeststellung von gemischt genutzten Personenbahnhöfen
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