Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Prüfung fest, ob bei einer Baumaßnahme an einer Eisenbahnbetriebsanlage die öffentliche Sicherheit und Ordnung - insbesondere die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik - eingehalten werden. Wird von den anerkannten Regeln der Technik in zu begründenden Fällen abgewichen, ist ein Nachweis mindestens gleicher Sicherheit wie beim Einhalten dieser Regeln notwendig. In dem vorliegenden Artikel wird beschrieben, auf welcher Rechtsgrundlage das EBA handelt, wie die Vorgehensweise beim Abweichen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ist und welche Bedeutung dem Nachweis gleicher Sicherheit zukommt. Dabei wird speziell auf die Belange der Bauaufsicht bei Sicherungsanlagen mit dem Schwerpunkt Signalanlagen eingegangen.


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    Title :

    Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik


    Additional title:

    Deviations from established technical rules


    Contributors:

    Published in:

    Signal und Draht ; 91 , 3 ; 10-14


    Publication date :

    1999


    Size :

    4 Seiten, 5 Bilder, 5 Quellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Abweichen von anerkannten Regeln der Technik

    Wittkowski, Arno | IuD Bahn | 1999




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    Geiger,W. / Kabelmetal elctro,Hannover | Automotive engineering | 1981


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    Kempe, Bastian / Hartmann, Bernd | IuD Bahn | 2004