Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt im Zusammenhang mit der bauaufsichtlichen Prüfung fest, ob bei einer Baumaßnahme an einer Eisenbahnbetriebsanlage die öffentliche Sicherheit und Ordnung - insbesondere die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik - eingehalten werden. Wird von den anerkannten Regeln der Technik in zu begründenden Fällen abgewichen, ist ein Nachweis mindestens gleicher Sicherheit wie beim Einhalten dieser Regeln notwendig. In dem vorliegenden Artikel wird beschrieben, auf welcher Rechtsgrundlage das EBA handelt, wie die Vorgehensweise beim Abweichen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ist und welche Bedeutung dem Nachweis gleicher Sicherheit zukommt. Dabei wird speziell auf die Belange der Bauaufsicht bei Sicherungsanlagen mit dem Schwerpunkt Signalanlagen eingegangen.
Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik
Deviations from established technical rules
Signal und Draht ; 91 , 3 ; 10-14
1999
4 Seiten, 5 Bilder, 5 Quellen
Article (Journal)
German
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