Die EBO sieht ein dreistufiges System zum Nachweis der Sicherheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen vor; Stufe 1 ist die Einhaltung der Vorschriften der EBO, Stufe 2 fordert bei Fehlen von ausdrücklichen Vorschriften in der EBO die Entsprechung gemäß den "anerkannten Regeln der Technik" und Stufe 3 schließlich erfordert bei Fehlen auch solcher Regeln den Nachweis über mindestens die gleiche Sicherheit. Der Autor macht auf Basis seiner Meinung, dass es derzeit in Deutschland keine rechtlich einwandfreie Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen gibt, Vorschläge dafür, wie auf der Stufe 3, bei Betreten technischen Neulands, ein einwandfrei normiertes Zulassungsrecht aussehen könnte. Die einzelnen Verfahrensschritte werden in 9 Phasen von der schöpferischen Phase bis hin zur Praxiserprobung beschrieben. Ein etwas größerer Zeit- und Kostenaufwand erscheint angesichts möglicher Unfallfolgen und der wachsenden Produkthaftung als vernachlässigbar.
Fahrzeugzulassungen außerhalb der "anerkannten Regeln der Technik"?
Überlegungen und Erkenntnisse aus dem Strafverfahren "Eschede"
Eisenbahn-Revue international ; 7 ; 329-333
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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