Rechtsgrundlage für eine Schadensersatzpflicht der Bahnindustrie bei Schadensereignisse, die ihre Ursache in einem Fehler der von der Bahnindustrie hergestellten Produkte haben, ist zum Einen das Produkthaftungsgesetz und zum Anderen die sogenannte deliktische Produzentenhaftung. Beide Haftungsgrundlagen begründen eine Ersatzpflicht des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt an Rechten und Rechtsgütern Dritter verursacht werden. Wenn ein von einem Unternehmen der Bahnindustrie hergestelltes Produkt nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen der Deutschen Bahn AG entspricht und dadurch Dritte, insbesondere Bahnreisende, geschädigt werden, trifft das herstellende Unternehmen grundsätzlich eine Haftung. Allerdings bleibt jeweils zu prüfen, ob eine Besonderheit vorliegt, die zu einem Ausschluss der Haftung führt; dies setzt eine genaue juristische Analyse des Einzelfalles voraus.
Haftungsrisiken der Bahnindustrie für Produktfehler
Product liability risks in the railway industry
Signal und Draht ; 93 , 12 ; 13-15
2001
3 Seiten, 1 Quelle
Article (Journal)
German
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