Rechtsgrundlage für eine Schadensersatzpflicht der Bahnindustrie bei Schadensereignisse, die ihre Ursache in einem Fehler der von der Bahnindustrie hergestellten Produkte haben, ist zum Einen das Produkthaftungsgesetz und zum Anderen die sogenannte deliktische Produzentenhaftung. Beide Haftungsgrundlagen begründen eine Ersatzpflicht des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt an Rechten und Rechtsgütern Dritter verursacht werden. Wenn ein von einem Unternehmen der Bahnindustrie hergestelltes Produkt nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen der Deutschen Bahn AG entspricht und dadurch Dritte, insbesondere Bahnreisende, geschädigt werden, trifft das herstellende Unternehmen grundsätzlich eine Haftung. Allerdings bleibt jeweils zu prüfen, ob eine Besonderheit vorliegt, die zu einem Ausschluss der Haftung führt; dies setzt eine genaue juristische Analyse des Einzelfalles voraus.


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    Title :

    Haftungsrisiken der Bahnindustrie für Produktfehler


    Additional title:

    Product liability risks in the railway industry


    Contributors:

    Published in:

    Signal und Draht ; 93 , 12 ; 13-15


    Publication date :

    2001


    Size :

    3 Seiten, 1 Quelle



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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