Das Landessozialgericht Niedersachsen gelangte 1998 zur Auffassung, dass für eine Berufskrankheit ein mehr als doppelt so hohes Erkrankungsrisiko der gefährdeten Berufsgruppe notwendig sei und, da Bandscheibenerkrankungen der Lendenwirbelsäule in der Allgemeinbevölkerung häufig sind, diese Voraussetzung nicht erfüllt sei. Wie das angeführte Rechenbeispiel zeigt, ist es prinzipiell für bestimmte Berufsgruppen nicht ausgeschlossen, mit doppeltem Risiko an Bandscheibenverschleiß zu erkranken. Tendenziell unterschätzt daneben der Healthy Effect das relative Erkrankungsrisiko.
Gibt es bei häufigen Krankheiten ein Verdopplungsrisiko? Arbeitsepidemiologische Anmerkungen zur Frage der Gruppentypik der Berufskrankheit Nr.: 2108 BKV
1999-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Krankheit , Berufskrankheit , Urteil , Risiko , Gericht
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DataCite | 1885
Electron holography (Invited Paper) [2108-34]
British Library Conference Proceedings | 1993
|Wirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit
IuD Bahn | 1993
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