Werden betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, um einen Betrieb zum Zwecke der Verbesserung der Verkaufschancen zu verkleinern, so handelt es sich dabei nicht um eine Kündigung wegen Betriebsübergangs nach § 613 a BGB. Ein Rationalisierungsgrund liegt vor, wenn der Betrieb ohne die Rationalisierung stillgelegt werden müßte.
Kündigung wegen Betriebsübergang
Personalwirtschaft ; 24 , 7 ; 42-44
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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