Mit der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Bahnreform wurde auch das Tarifrecht im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) neu gefaßt. Neu für die Eisenbahn ist, daß die Genehmigung für Nahverkehrstarife jetzt von den Ländern erteilt wird. Für die Bahn und den übrigen ÖPNV ist gemeinsam, daß alle Beförderungsentgelte Marktpreise sein müssen. Die Gemeinnützigkeit wird erst über die Abgeltungen nach EG-Verordnung hergestellt. Der Autor stellt fest, daß die Bestimmungen von AEG und PBefG noch weiterer Harmonisierung bedürfen.
Neues Tarif- und Ausgleichsrecht für den ÖPNV - Ein Fortschritt?
Anwendung ab 1996 ohne Wenn und Aber
Nahverkehr ; 13 , 10 ; 47-50
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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