Mit der Entdeckung des elektrodynamischen Prinzips und Entwicklung des Gleichstrommotors löste die elektrische Zugförderung bald die Dampftraktion ab. Bis 1912/1913 entwickelten die Elektrifizierungsfirmen jedoch unterschiedliche Stromarten, die den elektrischen Betrieb über die damaligen Ländergrenzen hinaus erschwerten. Deren Vielfalt war einem interoperablen Fernbetrieb zwischen den deutschen Ländern hinderlich. Die 1912/1913 von den preußisch-hessischen, den bayerischen und den badischen Staatseisenbahnen - unterzeichnete "Vereinbarung betreffend die Ausführung elektrischer Zugförderung" konnte diese Barrieren beseitigen. Es ist die erste Vereinbarung für die Interoperabilität des elektrischen Bahnbetriebs. Wo anfangs - wegen der Entwicklungen in den USA 15 Hz die favorisierte Frequenz war, deren öffentliche Netzfrequenz 60 Hz gevierteilt 15 Hz ergab, setzte sich in Deutschland, in dem 50-Hz-Frequenz vorhanden war, nach der Einigung 16 2/3 Hz (Drittel der Landesnetzfrequenz) durch. Auch die Schweiz, Österreich, Schweden und Norwegen entschieden sich für diese Stromart. Die Bedeutung des ersten Interoperabilitätsabkommens bevorteilt diese nutzenden Länder in Verbindung mit überlagerten Hochspannungsnetzen noch heute in Bezug zum 50-Hz-Betrieb. Der Beitrag gibt einen historischen Überblick.


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    Title :

    Interoperabilität elektrischer Bahnen - 100 Jahre Vereinbarung für 15 kV 16 2/3 Hz


    Additional title:

    Interoperability of electrical railways - 15 Kv 16 2/3 agreement 100 years old



    Published in:

    eb - Elektrische Bahnen ; 110 , 12 ; 686-699


    Publication date :

    2012-01-01


    Size :

    14 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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