Die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt, umfasst u.a. Vorschriften für die Haftung im Falle von Betriebsstörungen (Verspätungen). Bei Tötung und Verletzung von Reisenden sollen nun die Regeln der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen CIV (Anhang A zum COTIF) gelten. Hierzu wird sich nach Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine einheitliche Rechtssprechung entwickeln. Der Beitrag beschreibt die Komplexität, die sich aus der Überlagerung von CIV-Recht, EG-Recht und nationalem Recht ergibt, die neuen Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) formuliert hat sowie die neuen Rechtsprobleme und ungelösten Fragen, die die neue Verordnung hervorbringt. Er geht auch auf die Notwendigkeit des Konsumentenschutzes als zentrales Anliegen der EU ein sowie auf die Umsetzung der Fahrgastrechte-Verordnung bei der DB AG, die schon ab 29. Juli 2009 übergangsweise als innerdeutsches Recht gilt.
Neuerungen im Beförderungsrecht für den Schienenpersonenverkehr
Einheitliche Rechtslage
Deine Bahn ; 37 , 9 ; 22-25
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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