Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, Stillschweigen über vertrauliche Unternehmensinformationen seines Arbeitgebers zu wahren. Ob dies jedoch auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gilt, ist innerhalb der Rechtsprechung umstritten, so dass Arbeitgebern dringend zu raten ist, ausdrücklich eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht zu vereinbaren. Damit eine solche Abrede wirksam ist, sollte die Geheimhaltungspflicht allerdings genau definiert und zeitlich begrenzt werden. Außerdem ist der Arbeitnehmer auf mögliche Schadenersatzpflichten hinzuweisen, und eine etwaige Vertragsstrafe darf in der Regel ein Bruttomonatsgehalt nicht übersteigen.
Die Angst, Wissen zu verlieren
Personalwirtschaft ; 35 , 8 ; 62-64
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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