Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärte, hat die Bundesregierung im Dezember 2007 einen Reformentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass die bisherigen Verschonungen für vererbtes Betriebsvermögen entfallen, doch soll künftig für das so genannte begünstigte Unternehmensvermögen unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschlag von 85 % gewährt werden. Der vorliegende Beitrag untersucht in einer Modellrechnung, wie sich die Erbschaftsteuerbelastung bei der Übertragung eines Einzelunternehmens bzw. einer Kapitalgesellschaft gegenüber der jetzigen Rechtslage verändert.
Belastungswirkungen der Erbschaftsteuerreform bei der Übertragung von Unternehmensvermögen
Der Betrieb ; 61 , 3 ; 86-91
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Erbschaftsteuerreform sichert Arbeitsplatze
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