Von dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt erhalten müssen wie die im Betrieb des Entleihers beschäftigten Kollegen, kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Ein Tarifvertrag gilt für den jeweiligen Arbeitnehmer aber nur dann, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist oder wenn eine entsprechende einzelvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Da diese Voraussetzungen häufig nicht erfüllt sein werden, wurde vorgeschlagen, die einseitige Tarifbindung des Arbeitgebers (also seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband) ausreichen zu lassen. Über diese Ansatz besteht jedoch Uneinigkeit.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Arbeitnehmerüberlassung: Ausweg aus der equal pay-Falle ein Holzweg?


    Subtitle :

    Erwiderung auf Röder/Krieger, DB 2006 S. 2122 und Replik


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 60 , 3 ; 168-170


    Publication date :

    2007-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Arbeitnehmerüberlassung: Kein Ausweg aus der equal pay-Falle?

    Röder, Gerhard / Krieger, Steffen | IuD Bahn | 2006


    Vom Holzweg gebracht

    Barteld, Hans-Jürgen | IuD Bahn | 2006



    Auf dem Holzweg

    Online Contents | 1998