Architekten und Ingenieure werden häufig von ihrem Auftraggeber mit Fragen der Rechtsberatung, des Genehmigungsverfahrens oder des Steuerrechts konfrontiert. Dabei sollten sie immer beachten, dass sie möglicherweise dazu nicht befugt sind und somit ein zusätzliches Haftungsrisiko eingehen. Der Beitrag befasst sich mit drei Problemfeldern, und zwar mit der Zulässigkeit der Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure, den Honoraransprüchen bei erfolgter Rechtsberatung und der Berufshaftpflichtversicherung bei entstandenem Schaden.


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    Title :

    Gratwanderung mit Haftungsrisiko


    Subtitle :

    Rechtberatung durch Architekten und Ingenieure



    Published in:

    TGA Fachplaner ; 3 , 6 ; 60-61


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Haftungsrisiko von Führungskräften

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