Die Novellierung der KSchG zum 01.01.2004 erleichtert dem Arbeitgeber die Kündigung aus betrieblichen Gründen. Neu ist eine gesetzliche Abfindungsregelung bei betriebsbedingten Kündigungen in § 1 a KSchG, die allerdings nur greift, wenn der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung bereit ist. Es bleibt abzuwarten, ob dadurch tatsächlich die Arbeitsgerichtsprozesse weniger werden, deren Zahl allerdings nach einer WSI Studie in der Fachliteratur als viel zu hoch angegeben wird. Das Arbeitsamt muss noch angewiesen werden, in solchen Fällen keine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen zu dürfen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung nach der Novellierung des KSchG


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 1 ; 19-22


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000


    Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000