Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung ist nicht auf den Fall einer krankheitsbedingten Kündigung auszudehnen. Die Kündigungsschutzklage eines Busfahrers, dem aus krankheitsbedingten Gründen im März 2001 gekündigt wurde, wurde abgewiesen. Der Kläger beantragte ohne Erfolg eine Wiedereinstellung als Schaffner, oder aushilfsweise als Bahnhofbetreuer, Fahrscheinverkäufer, Mitarbeiter im Ordnungsdienst bzw. Pförtner. Das Arbeitsamt wies die Klage mit der Begründung ab: Ein Wiedereinstellungsanspruch kommt nur für solche Tätigkeiten in Frage, die nach dem Arbeitsvertrag geschuldet wurden. Unterwertige Beschäftigungen können nicht Gegenstand eines Wiedereinstellungsanspruchs sein. Der Beitrag führt die Entscheidungsgründe des Gerichts aus.
LAG Berlin: Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung
Neue Justiz ; 57 , 3 ; 161-163
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Der Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung
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