Das ursprünglich mit dem Protokoll von Vilnius beschlossene Konzept der neuen Anhänge F und G des COTIF 1999 muss angesichts des heutigen Standes des EG-Gemeinschaftsrechts im Bereich der Eisenbahnen und insbesondere bezüglich deren Interoperabilität und Sicherheit eine modifizierte Auslegung erfahren. Das EG-Recht bildet die Basis, der sinnvollerweise mit Hilfe des COTIF in einem konvergierenden Entwicklungsprozess ein ergänzendes Instrumentarium angefügt wird, das ausgerichtet ist auf die zwingende gegenseitige Anerkennung von Zulassungen für Eisenbahnmaterial, mit erster Priorität von Eisenbahnfahrzeugen, für den internationalen Eisenbahnverkehr. Da es völlig unsinnig wäre, das COTIF-System konkurrenzierend aufzuziehen, kann die Devise nur lauten, ein komplementäres Instrumentarium zu entwickeln, das erlaubt, die Anstrengungen der EG im Interesse der Eisenbahn in einem konvergierenden Prozess zu verstärken und möglichst weit über deren Grenzen hinaus zu tragen. Ziel muss sein, die Instrumente des COTIF-Zulassungsrechts so zu entwickeln, dass kein Widerspruch zu den EG-intern geltenden Vorgaben und Verfahren besteht.
EG-Interoperabilität und COTIF-Zulassungsrecht: Gegensatz oder Ergänzung?
2003-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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