Deutschland ist bei der Umsetzung des EU-Eisenbahnpakets I zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Streckennetz sehr weit gediehen. Es ist damit zu rechnen, dass auch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung im Winter 2003 vom Gesetzgeber den EU-Richtlinien angepasst werden. Die DB Netz AG wird danach entsprechend neue Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur (ABN) veröffentlichen. Der Verfasser schildert die zu Grunde liegenden EU-Richtlinien, die Umsetzung in nationales Recht, die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und die Anforderungen (Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen, Betriebsgenehmigung, zusätzliche Bestimmungen der EBO), die vor dem Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrags mit der DB Netz AG erfüllt sein müssen. Neben den 20 DB-eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nutzen bereits über 260 weitere EVU erfolgreich das deutsche Schienennetz.
Zugang zum Schienennetz
Deine Bahn ; 31 , 8 ; 502-506
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Der Zugang zum französischen Schienennetz
IuD Bahn | 2005
|Zoff um den Zugang zum Schienennetz
IuD Bahn | 2005
|Gleisanschlüsse: Der einfachste Zugang zum Schienennetz
IuD Bahn | 2002
|Wettbewerb auf der Schiene und Zugang zum Schienennetz aus Sicht der EU
IuD Bahn | 1999
|IuD Bahn | 2009
|