Bei der Vergütung von Gesellschafter-Geschäftsführern bleibt es umstritten, ab wann die Gesamtausstattung der Bezüge einschließlich aller gewährten geldwerten Vorteile nicht mehr angemessen ist und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen werden kann. Das BMF-Schreiben vom 14.10.2002 liefert dafür ein Prüfungsschema mit den drei Stufen der Beurteilung dem Grunde nach, der Beurteilung der Höhe nach und der Beurteilung der Gesamtbezüge. Der Geltungsbereich - nur für eine GmbH oder für alle Kapitalgesellschaften - bleibt offen und das Schreiben liefert keine substanziell neuen Erkenntnisse, da es die derzeitige Verwaltungsauffassung wiedergibt und sich an den Grundsätzen der bestehenden Rechtsprechung orientiert.
Die Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführer
Zugleich Besprechung des BMF-Schreibens vom 14.10.2002
Der Betrieb ; 56 , 15 ; 786-790
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Privatnutzung des Firmen-Pkw durch angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer
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