Am 3. Mai 2000 ist die Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird die europäische Richtlinie 96/82/EG vom 9. Dezember 1996 (Seveso-II-Richtlinie) unter erheblicher Überschreitung der zweijährigen Umsetzungsfrist in deutsches Recht umgesetzt, was zu grundlegenden Veränderungen im Bereich des Störfallrechts führt. Als Artikel I der Verordnung wurde eine neue Störfall-Verordnung erlassen, welche die bisherige Störfall-Verordnung aus dem Jahr 1991 ablöst. Die neue Störfall-Verordnung hält an dem bisherigen Konzept von nach dem Gefährdungspotenzial abgestuften Sicherheitspflichten fest. Es kommt - entsprechend den Vorgaben der Seveso-II-Richtlinie - eine Verlagerung des Schwerpunkts von der Selbstkontrolle des Betreibers hin zu verstärkter behördlicher Kontrolle. Die Grundzüge der neuen Verordnung und die Veränderungen im Störfallrecht werden im Beitrag dargestellt.
Die neue Störfall-Verordnung
Umwelt ; 30 , 6 ; 36-38
2000-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Die Pflichten nach neuer Störfall-Verordnung
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