Der Restwertausgleichsanspruch des Leasinggebers aus Finanzierungsleasingverträgen ist ein gegen den Leasingnehmer gerichteter Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen dem bei Vertragsschluß kalkulierten Restwert des Leasingguts und dem nach Vertragsbeendigung tatsächlich erzielten Verwertungserlös. Bei der Verjährung stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung als Primär- oder Sekundäranspruch und damit um die Anwendbarkeit der zweijährigen Verjährungsfrist oder der sechsmonatigen Verjährungsfrist, wobei zwischen vorzeitiger und ordentlicher Vertragsbeendigung unterschieden wird. Der Anspruch ist von einheitlicher Rechtsnatur, nämlich ein vertraglicher Erfüllungs- und Garantieanspruch, der aus dem leasingtypischen Anspruch des Leasinggebers auf Vollamortisation resultiert und im Gegenseitigkeitsverhältnis zur der Gebrauchsüberlassung steht. Daher ist eine Differenzierung nicht sachgerecht und unterliegt der zweijährigen Verjährungsfrist des Paragraphen 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB.
Die Verjährung im Kraftfahrzeug-Leasinggeschäft. Der Restwertausgleichsanspruch des Leasinggebers bei vorzeitiger und ordentlicher Vertragsbeendigung
Der Betrieb ; 50 , 15 ; 761-767
1997
7 Seiten, 89 Quellen
Article (Journal)
German
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