Das Umweltbundesamt führte Untersuchungen zum Ausmaß der Beeinflußung der Geräuschimmission durch den Schienenverkehr durch, womit die unterschiedliche Bewertung im Rechenverfahen der Schall 03 (Verkehrslärmschutzverordnung) überprüft werden sollte. Von Vorbeifahrtgeräuschen von ICE-Zügen, IC-Zügen und Güterzügen wurden normierte Emissionspegel ermittelt und Schmalbandanalysen von Zugvorbeifahrten durchgeführt. Aus Tonbandaufzeichnungen wurde der A-bewertete Schallmittelungspegel ermittelt, wobei Fahrwege mit UIC-60-Schienen auf Holzschwellen oder Betonschwellen Berücksichtigung fanden. Die Schmalbandanalysen klärten die Frage, in welchem Frequenzbereich sich die Rauhigkeit der Schienenlauffläche auswirkt und inwieweit dieser Frequenzbereich den Gesamtpegel beeinflußt. Aus den Meßergebnissen wurde ersichtlich, daß 1. die Rauhigkeit der Schienenlauffläche die Pegelhöhe im wesentlichen nur im Bereich um 2 kHz bestimmt, 2. der Unterschied zwischen Holzschwellengleis gegenüber dem Betonschwellengleis in den Rechenvorschriften nicht gerechtfertigt ist (Besserstellung) und 3. der Pegelabschlag von 3 dB (A) für das besonders überwachte Gleis für Reisezüge nicht gesichert nachgewiesen und für Güterzüge nicht möglich ist.
Geräuschemissionen von Zügen in Abhängigkeit von der Schwellenart und vom Zustand der Schienenlauffläche
Sound emission of trains depending on the kind of ties and the condition of the rail
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 42 , 5 ; 121-130
1995
10 Seiten, 7 Bilder, 5 Tabellen, 18 Quellen
Article (Journal)
German
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