Die Darstellung erläutert die Berechnung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, insbesondere in den so genannten Park-and-Ride-Fällen im Einzelnen und anhand von Beispielen. Durch die Entscheidungen des BFH (Bundesfinanzhof) zur tageweisen Günstigerprüfung ist die Ermittlung der Entfernungspauschale im Bereich der Benutzung verschiedener Verkehrsmittel zwar für die Arbeitnehmer günstiger, aber auch komplizierter geworden. Die Fallgestaltungen zeigen, dass der vom BFH vorgesehene tageweise Abgleich zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht so ohne Weiteres mit der vom Gesetz vorgegebenen Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4500 EUR im Kalenderjahr in Einklang zu bringen ist. Die Schwierigkeiten, hier eine möglichst alle denkbaren Fallgestaltungen erfassende Berechnungsmethode zu finden, lassen vermuten, dass der Gesetzgeber einen solchen, für den Steuerpflichtigen zwar günstigeren, tageweisen Abgleich möglicherweise gar nicht beabsichtigt hatte.
Berechnung der Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ab 2007. Aktualisiertes Berechnungsschema
Neue Wirtschafts-Briefe - NWB ; 38 ; 3020-3027
2010
8 Seiten
Article (Journal)
German
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Wien und Umgebung : Evaluierungsbericht
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