Aufzüge müssen nach der EN 81-1 mit einer Fangvorrichtung ausgerüstet sein. Unterzieht man die Sicherheitseinrichtungen, die in personenfördertechnischen Anlagen zur Verhinderung von unkontrollierten Fahrbewegungen eingesetzt werden, einer sicherheitstechnischen Betrachtung, können bauartbedingte Probleme und Grenzen aufgezeigt werden, z.B. konkurrierende Anforderungen und typische Ausfallarten. Daher stellt sich die Frage, ob die bestehenden sicherheitstechnischen Einrichtungen bereits vollständig ausgereifte Lösungen zur Verhinderung von Personenschäden darstellen. Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten, weil der Nutzen der Sicherheitseinrichtungen (z.B. der Fangvorrichtung) bisher nicht nachweisbar quantifiziert ist. Um den Nutzen und das Verbesserungspotential der bestehenden Fangvorrichtungen zu klären, bietet sich die Durchführung einer quantitativen Risikoanalyse an. Durch eine Sicherheitsanalyse (mittels Fehlerbaumanalyse etc.) können eventuelle Schwachpunkte aufgedeckt und Ansätze für eine Optimierung gefunden werden. Damit soll ein mögliches Feld für die weiterführende Entwicklung von passiven Sicherheitseinrichtungen und speziell von Fangvorrichtungen aufgezeigt werden.
Analyse von sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Bauteilen von Personenaufzügen und Seilbahnen. Methode zur Bewertung des sicherheitstechnischen Nutzens der Fangvorrichtung
2006
10 Seiten, 4 Bilder, 16 Quellen
Conference paper
German
Automotive engineering | 1984
|Bewertung der sicherheitsrelevanten Reifeneigenschaften
Automotive engineering | 1983
|European Patent Office | 2022
|European Patent Office | 2019
|TIBKAT | 1984
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