Die PTB-Anforderungen (PTB-A) an Videouhren für die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Diese Anforderungen wurden von der Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das Eichwesen 2004 verabschiedet und im Dezember 2005 durch Verweis auf WELMEC 7.2 'Software Guide' und im Anhang geändert. Die Zulassung wird von der PTB erteilt, wenn die Bauart der Video-Uhren den Anforderungen der Eichordnung einschließlich der Anlage 19 sowie den nachstehenden Anforderungen entspricht. Die Bauart einer Video-Uhr, die von diesen Anforderungen abweicht, wird zugelassen, wenn die gleiche Messsicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. In diesem Fall werden die Anforderungen an die Bauart bei der Zulassung festgelegt (§ 16 Abs. 3 der EO). Behandelt werden folgende Punkte: Begriffsbestimmungen, Anwendungszweck, Anforderungen (Darstellung der Zeit, Zeitmessung, Videokamera, Schnittstelln, Software, Selbsttest, Klimabeständigkeit, EMV, Gebrauchsanweisung).
Messgeräte im Straßenverkehr - Video-Uhren
PTB-Anforderungen ; PTB-A 18.13
2006
7 Seiten, 1 Tabelle, 14 Quellen
Standard
German
PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) , Richtlinie , Geschwindigkeitsüberwachung , Kraftfahrzeuggeschwindigkeitsüberwachungseinrichtung , Zeitmessung , Uhr , Videotechnik , Videoaufzeichnung , Straßenverkehr , Eichen (Abgleichen) , EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) , Klimabeständigkeit , Videokamera , Schnittstelle , Software , Selbsttest , Selbstüberwachung , Störfestigkeit , Umgebungseinfluss
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