In dem Beitrag werden die Verfahren vorgestellt, diskutiert und nach der bisherigen Anwendung bewertet, die das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde für die Ermittlung der Strahlenbelastung des fliegenden Personals von Fluggesellschaften entwickelte. Hintergrund ist eine Änderung der Strahlenschutzverordnung, die solche Erfassungen vorschreibt. Nach einer Darstellung des Strahlungsfeldes der kosmischen Strahlung in der Nähe der Erdoberfläche, die wesentlich durch das Erdmagnetfeld bestimmt wird, werden drei Computerprogramme genannt, die Effektivdosen an Hand von Flugdaten berechnen. Die Fluggesellschaften sind zur Meldung der Einsatzdaten ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Bei Flughöhen von etwa 11 km ergeben sich Flugzeiten von rund 200 h, in denen eine effektive Dosis von 1 mSv/a erreicht wird. Grafiken zeigen die Verteilung der tatsächlich ermittelten jährliche Effektivdosen für das Flugpersonal insgesamt, für Männer und Frauen getrennt und für Mitarbeiter bestimmter Flugesellschaften, die von der internationalen Standardroutine abweichende Flugpläne einsetzen, z.B. Billigflieger. Als Besonderheiten werden folgende Punkte erörtert: Abschätzung der Notwendigkeit von Dosismeldungen; Freistellungsbescheinigung; Dosisfeststellung beim Besatzungstransport; Dauer der Datenspeicherung; Ausgangswerte zur Dosisberechnung; Personen, die in mehreren Unternehmen arbeiten. Für die Zukunft müssen Dosiswerte für größere Reisehöhen genauer ermittelt werden. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Bewertung von Schwankungen der Sonnenaktivität.
Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals - Durchführung und erste Ergebnisse
2006
23 Seiten, 9 Bilder
+ 10 S. Bildvortrag
Conference paper
German
Der englische Sprachschatz des fliegenden Personals
SLUB | 1972
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2005
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