Für Betriebe, die für die Luft- und Raumfahrt schmelzgeschweisste metallische Bauteile herstellen, sind eine ordnungsgemässe betriebliche Ausstattung und eine von der zuständigen Behörde anerkannte Schweissaufsichtsperson Voraussetzung für die Fertigung. Die für diese Aufgabe eingesetzten Schweisser müssen im Besitz einer gültigen Schweisserprüfung nach DIN 29591 'Luft- und Raumfahrt; Prüfung von Schweissern; Schweissen von metallischen Bauteilen' sein. Die Wiederholungsprüfungen sind vor Prüfungsbeauftragten nach Richtlinie DVS 2715-2 'Anforderungen an Prüfungsbeauftragte für Betriebe des Luft- und Raumfahrzeugbaus' abzulegen. Die herzustellenden Prüfstücke mit den Schweissbedingungen sind in der Norm DIN 29591 enthalten. Der für die Prüfstücke ausgewählte Werkstoff mit der Luftfahrtnummer 1.7734 ist ein gut schweissgeeigneter niedrig legierter Vergütungsstahl, der in seiner chemischen Zusammensetzung mit dem Stahl 15CrMoV69 (1.7263) vergleichbar ist. Aufgrund der hohen Streckgrenze und Zugfestigkeit, können die Halbzeuge in ihren Abmessungen klein gehalten werden was der Gewichtseinsparung zugute kommt. In den Zuständen .4 und .5 behält der Stahl bis 500 Grad C eine hohe Vergütungsfestigkeit so dass ohne er ohne Wärmenachbehandlung schweissbar ist. Die Phase der Ausbildung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Es kommen Blechdicken von 3,1 mm und Blechdicken von 1,6 mm und Kehlnahtschweissung zur Anwendung. An die Güte der Schweissnähte werden hohe Anforderungen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen für Luft- und Raumfahrtgeräte gestellt. Die Prüfstücke dürfen weder Risse noch Oberflächenporen oder Schweissspritzer aufweisen. Durchbrand, ungenügende Durchschweissung, Wurzelbindefehler, offene Endkrater, verlaufenes Schweissgut, Einbrandkerben und Wolframspritzer sind ebenfalls nicht zulässig. Auf ausreichenden Gasschutz muss ebenfalls geachtet werden, weil im Nahtbereich nur strohgelbe Anlauffarben erlaubt sind. Zur Beurteilung der Schweissnahtgüte werden durch die Kehlnähte Schliffe angefertigt und auf Unregelmässigkeiten geprüft. Die Teilnahmevoraussetzung an der Schweisserprüfung nach DIN 29591 ist der Besitz eines Facharbeiterbriefes in einem Metallberuf oder eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung an einem DVS-Schweisserlehrgang. Zu der der fachkundlichen Prüfung gehören auch Fragen zur Verhütung von Unfällen und Brandschäden sowie Kenntnisse über das Bedienen von Schweissgeräten.


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    Title :

    Von der Ausbildung zum WIG-Schweißer für Luft- und Raumfahrt


    Contributors:
    Naurath, R. (author)


    Publication date :

    2004


    Size :

    3 Seiten, 7 Bilder



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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