Die EU-Altautorichtlinie räumt der Wiederverwendung und dem Recycling von Abfällen einen hohen Vorrang vor anderen Verwertungsformen ein. Dabei ist die Diskriminierung speziell der energetischen Verwertung nicht wirklich hilfreich. Durch Zwangsrecycling ohne Marktbezug ist der politisch gewollte ökologische Vorteil nicht erreichbar. Häufig ist eine energetische Verwertung dem Recycling überlegen. Noch schwerer wiegt, dass die Quotenziele des stofflichen Recyclings die Bestrebungen zum Fahrzeugleichtbau sowie den Einsatz nachhaltiger Werkstoffe behindern können. Sie schaffen im Gegenteil einen unerwünschten Anreiz, Fahrzeuge schwerer als unbedingt nötig auszuführen. Der so ausgeschlagene ökologische Fortschritt wiegt vielfach schwerer, als der durch Zwangsrecycling ohne Marktbezug angestrebte Nutzen theoretischerweise bestenfalls sein kann. Hersteller und Zulieferer sind aufgerufen, sich aktiv in die Diskussionen zur nationalen Umsetzung der Altautorichtlinie einzubringen. Gefordert wird u.a., dass die Recyclingquoten der Altautorichtlinie zu Gunsten des Leichtbaus und mit Blick auf die Verwendung nachwachsender Rohstoffe entfallen und durch eine einzige anspruchsvolle Gesamtverwertungsquote ersetzt werden, ohne Festlegung der Verwertungstechnologien.
Unerwünschte Nebeneffekte der EU-Altautorichtlinie auf ökologische Fahrzeugkonzepte
Unintended side effects of the end of life vehicle directive on ecological car concepts
2001
15 Seiten, 8 Bilder, 2 Tabellen
Conference paper
German
Unerwuenschte Nebeneffekte der EU-Altautorichtlinie auf oekologische Fahrzeugkonzepte
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