Autor einer Software entscheidet, ob er deren Nutzung als "public domain", Shareware oder nur gegen Lizenzierung gestattet. Wenn nichts anderes vereinbart ist , wird für jeden Arbeitsplatz eine Lizenz benötigt. Der Hersteller kann Nachlizenzierung veralteter Software mit Hinweis auf neue Software ablehnen. Unternehmen sind verpflichtet illegale Nutzung raubkopierter Software durch Mitarbeiter zu unterbinden. Deshalb wird empfohlen: Turnusmäßige Bestandsaufnahme installierter Software und Abgleich mit Lizenzen; Anweisung an Mitarbeiter keine private Software zu installieren; regelmäßige Kontrollen. Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen unerlaubter bzw. Duldung unerlaubter Nutzung von Software für kommerzielle Zwecke können erheblich sein.
Raubkopierer an Bord
PC-Professionell ; 2 ; 160-261
1999-01-01
102 pages
Article (Journal)
German
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