Darlegungen betreffen Aspekte der unmittelbaren Vermeidung von Unglücksfällen sowie die in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien sowie den Ausgleich von Personenschäden durch Unfallversicherung und zivilrechtliche Haftung. Nach Arbeitsschutzgesetz hat Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, Hauptpflicht der Arbeitnehmer ist Weisungen und Unterweisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers sind Erfüllungsanspruch, Beschwerde- und Anzeigerecht, Leistungsverweigerungsrecht, Kündigung. Leistungen der Unfallversicherungsträger werden nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erbracht.
Arbeitsunfallschutz und Ausgleich von Personenschäden
Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 2 ; 85-99
1998-01-01
15 pages
Article (Journal)
German
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