Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.6.1997 - 10 AZR 724/95: Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine irrtümlich vorgenommene Eingruppierung zu korrigieren. Zur Rechtswirksamkeit der Korrektur muss er substantiiert die Tatsachen vortragen, welcher Fehler - als Rechts- oder Tatsachenirrtum - ihm dabei unterlaufen ist.


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    Title :

    Korrigierende Rückgruppierung: Darlegungslast des Arbeitgebers bei angeblicher Fehlerhaftigkeit einer früher für richtig gehaltenen Eingruppierung


    Subtitle :

    Keine bloße Berufung auf das Ergebnis einer Überprüfung der Stellenbewertung



    Published in:

    Der Betrieb ; 51 , 51/52 ; 2616-2617


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German