Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FA). Stellung im Betrieb: Berater der Betriebsleitung; in Stabsfunktion. Die Zusammenarbeit mit Betriebsleitung und Betriebsarzt. Grundlagen: Gesetz über Betriebsärzte und FA - Arbeitssicherheitsgesetz AsiG), Unfallverhütungsvorschrift (UVV) des Unfallversicherungsträgers. Zahl der FA ist vorgeschrieben. Qualifikation: Ingenieur, Techniker oder Meister, 2-jährige Berufspraxis, Lehrgänge. Ziel und Zweck: Sicherheitsarbeit auf hohen Stand heben, Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden bzw. verringern. Keine Weisungen und kein Weisungsrecht. Verantwortung: gem. AsiG und UVV. Betriebsleiter: richtige Auswahl und Bestellung der FA.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Partner der Betriebsleitung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
EUK Dialog ; 6 ; 2-4
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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