Ende des 19. Jahrhunderts haben 13 Staaten das Internationale Abkommen über den Transport gefährlicher Güter mit der Eisenbahn, das RID (Règlement International concernant le transport des marchandises Dangereuses par chemin de fer), abgeschlossen. Das damit vergleichbare Abkommen für den Straßenverkehr, das ADR (Accord europeen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), baut auf dem RID auf und wurde 1957 unterzeichnet. Nunmehr gilt das ADR nicht nur im grenzüberschreitenden Verkehr, sondern ist auch für alle Binnentransporte der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) obligatorisch. Gleichzeitig beschloß die EU eine Reihe von Änderungen des ADR, was vor allem die Gefahrgutklasse 2 (Gase) und die Kleinmengenregelung betrifft.
ADR: Harmonisierung schreitet voran
Internat. Transport Zeitschrift ; 59 , 31 ; 4-5
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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