Verständigung erfordert rechtzeitige und unmißverständliche Information aller Beteiligten über Zweck, Ziel, Weg und Besonderheiten der Rangierfahrt. Unfallvermeidung, Leistungssteigerung, Wirtschaftlichkeitserhöhung. Verständigung umfaßt Aufträge, Meldungen, Rangiervereinbarungen u. a., sie erfolgt mündlich, fernmündlich über Fernsprecher oder Funk, durch Signale oder schriftlich. Mündliche Meldungen sind zu wiederholen. Örtliche Regelungen im Bahnhofsbuch. Erteilen von Aufträgen an den Triebfahrzeugführer nur durch Rangierleiter. Erläuterung der Rangiersignale, des Rangierfunks und des Rangierzettelverfahrens, der derzeitige Vordruck wird in absehbarer Zeit mittels PVG ausgedruckt. Bedingungen, wenn Triebfahrzeugführer nicht zu verständigen ist.
Rangieren ist Teil des Ladungsverkehr
Einwandfreie Verständigung - eine Grundvoraussetzung für sichere und wirtschaftliche Abwicklung des Rangierdienste
Deine Bahn ; 24 , 1 ; 12-16
1996-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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