Es wird ein Überblick über die Problematik Baulärm und Lärmemission von Baumaschinen gegeben. Die Bekämpfung von Lärm auf Baustellen ist das Ziel von Gesetzen und Verordnungen, die in den vergangenen Jahren erlassen worden sind. Neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Baumaschinenlärmverordnung gibt es weitere Verwaltungsvorschriften des Bundes bzw. der Länder. Voraussetzung für die Erteilung des Umweltzeichens UZ 53 für lärmarme Baumaschinen ist ein um 10 dB(A) geringerer Lärmemissionswert gegenüber normalen Baumaschinen. D.h., 10 Baumaschinen mit dem "Blauen Engel" erzeugen Lärm wie eine normale Baumaschine.
Lärmemission von Baumaschinen und -geräten
Baumaschine + Bautechnik ; 43 , 10 ; 19-22
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Lärm , Emission , Lärmschutz , Baumaschine , Schalldämmung , Baustelle , Gesetz
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