Zur Beschleunigung des Grenzübertritts von RID-Gütern hat die Versandbahn zu prüfen, ob die in der Anlage 1 zum RID-Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen erfüllt sind. Ansonsten sind die Mängel vor Übergabe des Gutes zu beheben. Im vorliegendem Text werden die wesentlichen Punkte, die die übergebende Bahn zu prüfen hat aufgeführt und erläutert.


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    Title :

    RID-Übereinkommen: Aktuelle Fassung bekanntgemacht


    Contributors:

    Published in:

    Gefahrgut aktuell ; 6 , 124 ; 2-3


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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