Umwelttechnische Anlagen unterliegen wie alle Bauvorhaben dem baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Um neuen Forderungen von EG-Richtlinien gerecht zu werden, sind verschiedene Länderbauordnungen geändert worden. Am Beispiel einer Abfallsammelstelle werden die neuen Regelungen erläutert. Besonderer Wert wird auf die Schnittstelle zu den zahlreichen geltenden Vorschriften von Umwelt- und Arbeitsschutz gelegt.
Umweltanforderungen bei Bauvorhaben
Zur neuen Bauproduktenrichtlinie
Wasser, Luft und Boden ; 39 , 3 ; 20, 22
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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