Der Betriebsrat verfügt über eine Vielzahl von Beteiligungsrechten. Im Falle mitbestimmungswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers ist zur Sicherung der Beteiligungsrechte ein ausgewogenes Sanktionsystem erforderlich. Über die gesetzlichen Mechanismen hinaus hat der 1. Senat des BAG Möglichkeiten der Erweiterung dieses Rechtsschutzes aufgezeigt.
Rechtsfragen bei der Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 18 ; 865-873
1995-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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