Das Hochfrequenzgeräte-Gesetz und das Funkstörgesetz treten am 31.12.95 außer Kraft, die Übergangsfrist EMV läuft ab. Netzwerke sind von der Richtlinie 89/336/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ausgenommen. Derzeit existieren in Europa mehrere Zulassungsarten für elektronische Geräte, unterteilt in die europäischen und die nationalen Vorgehensweisen: A-, B- und C-Zulassung in Deutschland, CE-Zulassung in der EG nach der EMV-Richtlinie 89/336 der EWG (deutsches EMVG).
Lokale Netzwerke und EMV in der europäischen Gemeinschaft und in Deutschland
Datacom ; 11 , 5 ; 21-23
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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