CE-Konformitätszeichen für alle in der Europäischen Union EU in den Handel gebrachten Produkte, die den in der EU geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Elektromagnetische Verträglichkeit EMV noch nach nationalen Regelungen, bis Ende 1995. Vergabe des CE-Zeichens durch Hersteller bei harmonisierter Normung, durch zuständige Stellen nach Prüfung in akkreditierten Prüflabors für Geräte ohne EU-Norm. Kosten durch Hersteller getragen, für Sendeanlagen soll das Verursacherprinzip wirksam werden.


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    Title :

    Bitte nicht stören


    Subtitle :

    EMV-Gesetz für Europa


    Contributors:

    Published in:

    Funkschau ; 9 ; 44-47


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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