Bedingungen für die Anrechnung von Bausparverträgen werden erläutert. Risikolebensversicherungen werden nicht berücksichtigt. Die Bedingungen für die Anrechnung von kapitalbildenden Lebensversicherungen werden genannt. Dabei werden u.a. die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung, Billigkeitserwägungen sowie die Altersversicherung durch die Lebensversicherung untersucht. Wurde Arbeitslosenhilfe abgelehnt, sind diese Entscheidungen gemäß diesem Runderlaß zu überprüfen.
BA-Runderlaß zum Berechnen von Arbeitslosenhilfe
Arbeit und Arbeitsrecht ; 49 , 4 ; 107-109
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Rechtsgrundlagen der Arbeitslosenhilfe
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