Gültig ab 1/95. Sie ist bei Neubauten und eingeschränkt bei bereits bestehenden Gebäuden zu berücksichtigen. Im Rahmen baulicher Veränderungen werden bestehende Gebäude betroffen. Nachweispflichtig sind die Erweiterung um mindestens einen beheizten Raum oder um die Vergrößerung der beheizten Nutzfläche um mehr als 10 m hoch 2. Rechnerischer Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen im Bilanzverfahren, für kleinere Wohngebäude im Bauteilverfahren. Transmissionswärmebedarf für zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen.
Die neue Wärmeschutzverordnung
Bau-Zeitung ; 48 , 3 ; 48-50
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Hochbau , Wärme , Heizung , Wärmedämmung , Gebäude , Energieverbrauch , Gesetz
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