BAG GS, Beschl. vom 27.9.94 - GS 1/89 (A): Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Beschäftigten veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.


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    Title :

    Haftung des Arbeitnehmers - Abkehr von der gefahrgeneigten Arbeit


    Contributors:

    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 23 ; 1083-1086


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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