Grundsätzlich dürfen asbesthaltige Abfälle nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder deponiert werden. Abfallgesetzliche Regelungen auf Bundes- und Länderebene. In der Praxis treten eine Vielzahl technischer Probleme und Unsicherheiten auf. Eine umfassende Überarbeitung des LAGA-Merkblattes "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" ist erforderlich.
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
EntsorgungsPraxi ; 11 , 12 ; 898-900, 902
1993-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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