Routinemäßig werden die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter mit allen Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN) zum 1.1.2013 wieder geändert. Grundlage dafür sind die Beschlüsse der Vereinten Nationen aus dem Zeitraum 2009 bis 2011, Erkenntnisse, die sich insbesondere aufgrund von Unfällen ergeben haben, sowie die Übenahme internationaler Ausnahmen in die Regelwerke. Der Autor fasst kurz die wichtigsten Punkte zusammen, die u. a. neue Begriffsbestimmungen, Streichungen, neue Übergangsfristen, Textergänzungen und Änderungen bei der Einstufung oder Klassifizierung von Gefahrstoffen sowie im UN-numerischen Stoffverzeichnis betreffen. (wird fortgesetzt in geLa 8/2012, I1274866))
Gefahrgutrecht 2013 (I)
Gefährliche Ladung ; 57 , 7 ; 34-39
2012-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Klassifizierung , ADR , Gesetzesänderung , Chemische Verbindung , RID , Gefahrgut , Recht
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